AGB

§ 1 Geltungsbereich und Vorrang von Verträgen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen der gymi media GmbH, Adlerstraße 32, 40211 Düsseldorf (nachfolgend „GYMI“) gegenüber ihren Kunden in den Bereichen Branding, Design, Foto- und Videoproduktion, Content, Social Media, Performance Marketing und Marketingberatung.

Sie gelten insbesondere für Aufträge auf Grundlage eines angenommenen Angebots, für mündlich, telefonisch, per E-Mail oder per Messenger vereinbarte Aufträge sowie für alle Fälle, in denen kein schriftlicher Vertrag besteht.

Haben GYMI und der Kunde einen schriftlichen Vertrag geschlossen (zum Beispiel eine Retainer-Vereinbarung), gehen dessen Regelungen diesen AGB vor. Dasselbe gilt für individuelle Regelungen in einem angenommenen Angebot, etwa zu Leistungsumfang, Preis, Laufzeit oder Nutzungsrechten. Die AGB gelten jeweils ergänzend für alle Punkte, die dort nicht geregelt sind.

Die Leistungen von GYMI richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn GYMI ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder in Kenntnis davon Leistungen erbringt. Diese AGB gelten in einer laufenden Geschäftsbeziehung auch für künftige Aufträge, ohne dass erneut auf sie hingewiesen werden muss.

§ 2 Angebot und Zustandekommen des Auftrags

Angebote von GYMI sind freibleibend und 30 Tage gültig, sofern im Angebot nichts anderes steht. Nimmt der Kunde ein Angebot an, ob unterschrieben, per E-Mail, per Messenger oder mündlich, kommt der Auftrag zu den Bedingungen des Angebots und dieser AGB zustande. Ein Auftrag kommt außerdem durch mündliche Absprache oder dadurch zustande, dass GYMI auf Wunsch des Kunden mit der Leistung beginnt.

GYMI bestätigt mündliche Absprachen nach Möglichkeit in Textform. Widerspricht der Kunde einer solchen Bestätigung nicht unverzüglich, ist ihr Inhalt maßgeblich.

Ist keine Vergütung vereinbart, gilt die übliche Vergütung nach den zum Zeitpunkt der Beauftragung geltenden Tages- und Stundensätzen von GYMI. Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, sowie Änderungswünsche nach Auftragserteilung werden nach Aufwand gesondert vergütet.

§ 3 Leistungen

GYMI erbringt die Leistungen nach dem anerkannten Stand der Technik und mit der gebotenen Sorgfalt. Im Rahmen des Briefings besteht künstlerische Gestaltungsfreiheit. Reklamationen allein wegen der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.

Laufende Betreuungen, Beratung, Social-Media-Betreuung und Kampagnenmanagement sind Dienstleistungen. GYMI schuldet hier die fachgerechte Tätigkeit, aber keinen bestimmten Erfolg. Ein Werkerfolg ist nur geschuldet, soweit ein konkretes Ergebnis (zum Beispiel ein Film, ein Logo oder eine Fotoserie) vereinbart ist.

GYMI darf zur Erfüllung des Auftrags Dritte einsetzen, insbesondere Freelancer, Produktionsdienstleister, Darsteller, Locations und Technikverleiher. GYMI darf außerdem Software und Werkzeuge einschließlich KI-gestützter Anwendungen einsetzen. Für ausschließlich KI-generierte Bestandteile kann kein urheberrechtlicher Schutz zugesichert werden.

Bei höherer Gewalt und sonstigen Ereignissen, die GYMI nicht zu vertreten hat (zum Beispiel Unwetter, Krankheit, Streik, behördliche Anordnungen, Ausfälle von Plattformen oder Dienstleistern), verlängern sich Termine um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt alle für die Durchführung nötigen Informationen, Unterlagen, Materialien, Zugänge und Freigaben rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Soweit für die Leistung erforderlich, gewährt er den Mitarbeitern von GYMI nach Absprache Zutritt zu seinen Betriebsräumen.

Sollen der Kunde oder seine Mitarbeiter auf Fotos oder Videos abgebildet werden, sorgt der Kunde dafür, dass die Betroffenen vorher ihr Einverständnis zur Aufnahme und Nutzung erklärt haben.

Der Kunde versichert, dass er an allen übergebenen Materialien (zum Beispiel Logos, Texte, Bilder, Musik) die erforderlichen Rechte besitzt, und stellt GYMI von Ansprüchen Dritter aus deren Nutzung einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung frei.

Verzögerungen, die auf fehlender oder verspäteter Mitwirkung beruhen, verlängern vereinbarte Termine angemessen. Dadurch entstehender Mehraufwand wird nach Aufwand vergütet. Kann GYMI eine laufende Betreuung wegen fehlender Mitwirkung nicht oder nur eingeschränkt erbringen, bleibt der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung bestehen; GYMI muss sich jedoch anrechnen lassen, was GYMI dadurch erspart.

§ 5 Korrekturen und Abnahme

Im vereinbarten Honorar sind zwei Korrekturschleifen pro Leistung enthalten, sofern nichts anderes vereinbart ist. Weitere Korrekturen und Änderungen nach erfolgter Freigabe werden nach Aufwand berechnet.

Nach Fertigstellung eines Werks fordert GYMI den Kunden zur Abnahme auf und setzt dafür eine angemessene Frist von mindestens 10 Werktagen. Das Werk gilt als abgenommen, wenn der Kunde die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert. Es gilt ebenfalls als abgenommen, sobald der Kunde es vorbehaltlos veröffentlicht oder bestimmungsgemäß nutzt. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

§ 6 Produktionen, Drehtermine und Ausfall

Termine für Foto- und Videoproduktionen werden gemeinsam festgelegt. Verschiebt oder storniert der Kunde einen bestätigten Produktionstermin, kann GYMI folgende Ausfallpauschalen auf das Produktionshonorar verlangen: ab 14 Tagen vor dem Termin 25 %, ab 7 Tagen 50 %, ab 48 Stunden 100 %. Bereits angefallene oder nicht mehr stornierbare Fremdkosten (zum Beispiel Location, Equipment, Crew, Darsteller, Reisen) werden zusätzlich in voller Höhe berechnet. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Muss eine Produktion aus Gründen ausfallen, die keine Partei zu vertreten hat, wird ein Ersatztermin vereinbart. Bis dahin angefallene Fremdkosten trägt der Kunde.

§ 7 Vergütung und Zahlung

Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Reise-, Transport- und Übernachtungskosten sowie Fremdkosten (zum Beispiel Musik- und Stocklizenzen, Darsteller, Locations, Druck) werden gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind. Für Fremdkosten über 1.000 € netto kann GYMI Vorauszahlung verlangen.

Monatliche Pauschalen werden jeweils zum Monatsende fällig. Bei Projekten über 5.000 € netto ist GYMI berechtigt, 50 % des Honorars bei Auftragserteilung in Rechnung zu stellen. Bei längeren Projekten kann GYMI Abschlagsrechnungen für bereits erbrachte Leistungen stellen.

Rechnungen werden per E-Mail versendet und sind binnen 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zu zahlen, sofern auf der Rechnung kein anderes Zahlungsziel steht. Für die Rechtzeitigkeit ist der Zahlungseingang bei GYMI maßgeblich.

Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie die Verzugspauschale von 40 € nach § 288 BGB. GYMI kann weitere Leistungen bis zum Ausgleich offener Rechnungen zurückhalten und laufende Kampagnen pausieren. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

Bei laufenden Betreuungen kann GYMI die Vergütung nach Ablauf der Mindestlaufzeit mit einer Ankündigungsfrist von zwei Monaten in Textform angemessen anpassen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 %, kann der Kunde den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung kündigen.

§ 8 Aufrechnung und Zurückbehaltung

Der Kunde darf nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenforderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte des Kunden gegenüber Forderungen von GYMI sind ausgeschlossen, wenn der Kunde Kaufmann ist, es sei denn, die Gegenforderung ist rechtskräftig festgestellt oder unbestritten.

§ 9 Werbebudgets und Kampagnen

Bei der Betreuung von Werbekampagnen (zum Beispiel Meta Ads, Google Ads) trägt der Kunde das Mediabudget. Es wird direkt über das Werbekonto des Kunden abgerechnet. Streckt GYMI Mediabudget vor, erstattet der Kunde es gegen Rechnung; GYMI kann dafür Vorauszahlung verlangen.

GYMI schuldet die fachgerechte Planung, Umsetzung und Optimierung der Kampagnen, aber keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg wie Reichweite, Leads oder Umsatz. Für Entscheidungen, Richtlinien, Sperrungen und Ausfälle der Werbeplattformen ist GYMI nicht verantwortlich.

Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit seiner beworbenen Produkte, Angebote und Aussagen sowie seiner Website und seines Trackings verantwortlich.

§ 10 Urheber- und Nutzungsrechte

Urheberrechtlich geschützte Ergebnisse der Tätigkeit von GYMI stehen ausschließlich GYMI zu. GYMI räumt dem Kunden daran ein einfaches, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht für den vereinbarten Verwendungszweck ein. Ist kein Verwendungszweck vereinbart, umfasst das Nutzungsrecht die Nutzung für die eigene Werbung und Kommunikation des Kunden. Das Nutzungsrecht geht erst mit vollständiger Bezahlung der Vergütung über. Bis dahin ist die Nutzung nur widerruflich gestattet.

Ohne vorherige Einwilligung von GYMI darf der Kunde die Ergebnisse, insbesondere Fotos und Videos, nicht weiterverarbeiten, verändern, an Dritte weitergeben oder außerhalb des vereinbarten Verwendungszwecks nutzen. Weitergehende Nutzungen werden gesondert vergütet.

Rohmaterial, Projektdateien, offene Daten und nicht ausgewählte Entwürfe verbleiben bei GYMI. Ihre Herausgabe kann gesondert vereinbart und vergütet werden. GYMI ist nicht verpflichtet, Daten nach Abschluss des Auftrags länger als drei Monate aufzubewahren. Für lizenzierte Fremdinhalte (zum Beispiel Musik, Stockmaterial, Schriften) gelten die Bedingungen des jeweiligen Lizenzgebers.

§ 11 Referenznutzung

GYMI darf die Arbeitsergebnisse, auch Fotos und Videos, auf denen der Kunde oder seine Mitarbeiter abgebildet sind, sowie Namen und Logo des Kunden auf der eigenen Website, in sozialen Netzwerken, in Präsentationen und bei Wettbewerben zu Referenzzwecken verwenden, auch unter namentlicher Nennung. Der Kunde bemüht sich, die dafür erforderlichen Einwilligungen seiner Mitarbeiter einzuholen. Er kann der Referenznutzung aus berechtigtem Interesse in Textform widersprechen.

§ 12 Gewährleistung und Haftung

Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 10 Werktagen nach Übergabe in Textform anzuzeigen, sonst sind Ansprüche wegen dieser Mängel ausgeschlossen. GYMI hat das Recht zur Nachbesserung. Ansprüche wegen Mängeln verjähren in einem Jahr ab Abnahme.

GYMI haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, bei arglistig verschwiegenen Mängeln und nach dem Produkthaftungsgesetz. Für diese Fälle gilt auch die Verkürzung der Verjährung nicht.

Im Übrigen haftet GYMI bei einfacher Fahrlässigkeit nur für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Werbeerfolge und sonstige mittelbare Schäden haftet GYMI bei einfacher Fahrlässigkeit nur, soweit sie bei bestimmungsgemäßer Verwendung typischerweise zu erwarten sind.

Erteilt GYMI Auskünfte oder berät, ohne dass dies zum vereinbarten Leistungsumfang gehört, geschieht dies unentgeltlich; GYMI haftet dafür nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. GYMI erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Für die wettbewerbs-, marken- und urheberrechtliche Zulässigkeit von Ergebnissen, die der Kunde freigegeben hat, haftet GYMI nicht. Eine Prüfung auf Schutzfähigkeit, etwa bei Logos oder Namen, ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich beauftragt wurde.

Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und Erfüllungsgehilfen von GYMI.

§ 13 Vertraulichkeit und Datenschutz

Beide Parteien behandeln alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei auch über das Ende der Zusammenarbeit hinaus vertraulich.

Soweit GYMI im Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Weitere Informationen stehen in unserer Datenschutzerklärung.

§ 14 Laufzeit und Kündigung

Einzelprojekte enden mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistung. Kündigt der Kunde ein Projekt vorzeitig, erhält GYMI die vereinbarte Vergütung abzüglich der ersparten Aufwendungen; bereits angefallene Fremdkosten trägt der Kunde in voller Höhe.

Laufende Betreuungen mit monatlicher Vergütung (zum Beispiel Social Media, Performance Marketing, Content-Retainer) haben, wenn nichts anderes vereinbart ist, eine Mindestlaufzeit von sechs Monaten ab Leistungsbeginn. Während der Mindestlaufzeit ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Eine Kündigung kann schon während der Mindestlaufzeit erklärt werden, wird aber frühestens zu deren Ende wirksam.

Nach Ablauf der Mindestlaufzeit läuft die Betreuung unbefristet weiter und kann von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Kündigungen bedürfen der Textform.

Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für GYMI insbesondere vor, wenn der Kunde mit mehr als einer Monatsvergütung in Verzug ist.

§ 15 Schlussbestimmungen

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen GYMI und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Düsseldorf Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand. GYMI kann den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung.

Stand: Oktober 2026